Wohnen & Pflege
Damit soll die soziale Trennung vom Lebenspartner bei der Notwendigkeit eines Heimaufenthaltes vermieden und der gemeinsame Lebensabend auch bei Pflegebedürftigkeit eines Partners in gemeinsamer Häuslichkeit ermöglicht werden.
Während der Pflegebedürftige stationäre Leistungen nach SGB XI in Anspruch nimmt, wird dem Lebenspartner die Möglichkeit geboten, in Gemeinschaft zu wohnen und sich dennoch in seinen persönlichen Bereich zurückziehen zu können.
Gleichzeitig hat der nicht pflegbedürftige Partner die Möglichkeit Serviceleistungen, wie Wäsche und Speisenversorgung in Anspruch zu nehmen.
Der Pflegehaushalt kann selbständig und kostensparend geführt werden.
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